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Bonus Auszahlungen

Freitag, 30 Mai 2008 - Wird ein Bonus im schriftlichen Arbeitsvertrag von der Erreichung gewisser Ziele abhängig gemacht, in der Folge aber während mehrerer Jahre auch bei nicht vollständiger Erreichung der Ziele voll ausbezahlt, so ist von einer stillschweigenden Vertragsänderung auszugehen. Deshalb ist der Bonus unabhängig von der Zielerreichung vollumfänglich geschuldet.

(Quelle: BGE 4A_23/2007 vom 08.05.2007)


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