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Abschaffung „Heiratsstrafe“

Freitag, 07 Dezember 2007 -
Ein verheiratetes Rentnerpaar bestreitet seinen Lebensunterhalt mit AHV und Vermögensertrag. Da die sog. „Heiratsstrafe“ ab 2008 abgeschafft wird, möchte das Paar wissen, ob es auch in den Genuss von höheren Steuerabzügen kommt.
Bisher bezahlte ein Ehepaar mit Doppelverdienst deutlich mehr Bundessteuer als ein Konkubinatspaar in vergleichbarer Situation. Schon vor Jahren hat das Bundesgericht dies für unzulässig erklärt. Per 2008 wird diese „Heiratsstrafe“ abgeschafft. In einem ersten Schritt sollen alle Ehepaare in den Genuss eines Abzugs von 2’500 Franken kommen. Doppelverdiener sollen zusätzlich bis zu 12'500 Franken vom tieferen Einkommen abziehen dürfen. Dieser Abzug setzt aber zwei AHV-pflichtige Erwerbseinkommen voraus.
Das eingangs erwähnte Rentnerpaar darf somit den Doppelverdiener-Abzug nicht vornehmen, da es neben der Rente nur noch über Einkommen aus Vermögensertrag verfügt.
(Quelle: SonntagsZeitung, Sept. 07)


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