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Das neue Steuerabkommen Schweiz - Deutschland
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"Steuerabkommen Deutschland - Schweiz"

Verrechnen von Betriebsverlusten mit Grundstückgewinnen

Montag, 30 November 2009 -

Neu können Unternehmen mit Sitz im Kanton Zürich auch ohne die gesetzliche Grund­lage ihre Betriebsverluste mit dem Grundstücksgewinnen beim Ver­kauf einer Kapitalan­lageliegenschaft verrechnen .

Die Steuerrekurskommission entschied, dass das zürcherische Steuergesetz in dieser Beziehung nicht verfassungsmässig ist. Hinweis: Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Rechtskräftigkeit wird aber erwartet. (Quelle: Steuer­re­kurs­kommission Zürich, 25.6.2009)



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