Verrechnen von Betriebsverlusten mit Grundstückgewinnen
Montag, 30 November 2009 -Neu können Unternehmen mit Sitz im Kanton Zürich auch ohne die gesetzliche Grundlage ihre Betriebsverluste mit dem Grundstücksgewinnen beim Verkauf einer Kapitalanlageliegenschaft verrechnen .
Die Steuerrekurskommission entschied, dass das zürcherische Steuergesetz in dieser Beziehung nicht verfassungsmässig ist. Hinweis: Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Rechtskräftigkeit wird aber erwartet. (Quelle: Steuerrekurskommission Zürich, 25.6.2009)
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