Deutsche Unternehmenssteuerreform 2008
Dienstag, 04 März 2008 -In Deutschland stehen gewichtige Steuerrechtsänderungen an, die zum Teil auch Schweizer Unternehmen mit deutschen Tochtergesellschaften betreffen.
Der Körperschaftsteuersatz wird von 25% auf 15% gesenkt, der erstmals für das Veranlagungsjahr 2008 gilt. Auf Ebene der Anteilseigner entfällt künftig das Halbeinkünfteverfahren. Werden die Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen eines Anlegers gehalten, unterfallen Dividenden ab 2009 der Abgeltungssteuer. Die Dividenden werden dann mit einem Steuersatz von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag besteuert. Werden die Anteile jedoch im Betriebsvermögen gehalten, werden die Dividenden ab 2009 im Rahme des Teileinkünfteverfahrens nur noch zu 40% von der Steuer freigestellt. Die restlichen 60% werden mit dem individuellen Einkommensteuersatz des Gesellschafters besteuert.
Ab 2008 erhöht sich der Spitzensteuersatz für gewerbliche Einkommen ab EUR 250'000.00 für Ledige bzw. EUR 500'000.00 für Verheiratete von 42% auf 45%.
Die Gewerbesteuermesszahl wird von 5% auf 3.5% herabgesetzt. Ab 2008 wird allerdings die gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage 25% aller Zinsaufwendungen, Renten, Mieten, Pachten, Leasingraten, Lizenzen und Konzessionen hinzugerechnet.
Die Einführung der Zinsschranke soll eine übermässige Fremdfinanzierung verhindert und betrifft Kapital- und Personengesellschaften. Vom Grundsatz her können Zinsaufwendungen unbeschränkt mit Zinserträgen verrechnet werden. Der gegenfalls verbleibende negative Saldo ist allerdings nur noch bis zu 30% des steuerlichen EBITA abzugsfähig.
Quelle: Fachzeitschrift CH-D Wirtschaft 2/08
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