Gemeinsam zum Erfolg
Matterhorn
English Deutsch Home
Kontakt
Züllig & Partner Treuhand AG
Mitglied des STV / ZTV
Bahnhofstrasse 9
CH-6340 Baar
Switzerland

Tel:  +41 (0)41 769 60 70
Fax: +41 (0)41 769 60 75

Persönliche Mitteilung ...
Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen

MwSt. Uebergangsinfo 01 1.5 MB

Steuerbussen

Dienstag, 15 April 2008 -

Wer wegen Steuerhinterziehung gebüsst wird, kann dafür nicht von seinem Treuhänder Schadenersatz wegen schlechter Beratung verlangen. Diese Bussen sind höchstpersönlich und gelten vor allem wenn der Gebüsste das Steuerdelikt hätte erkennen müssen. Als Ausnahme lässt das Bundesgericht nur gelten, wenn der Steuerpflichtige gebüsst wurde obwohl ihn kein eigenes Verschulden trifft.

(Quelle: BGE 4C.3/2007 12.11.07)


Alle Artikel unter News anzeigen.