Steuerbussen
Dienstag, 15 April 2008 -Wer wegen Steuerhinterziehung gebüsst wird, kann dafür nicht von seinem Treuhänder Schadenersatz wegen schlechter Beratung verlangen. Diese Bussen sind höchstpersönlich und gelten vor allem wenn der Gebüsste das Steuerdelikt hätte erkennen müssen. Als Ausnahme lässt das Bundesgericht nur gelten, wenn der Steuerpflichtige gebüsst wurde obwohl ihn kein eigenes Verschulden trifft.
(Quelle: BGE 4C.3/2007 12.11.07)
Alle Artikel unter News anzeigen.