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Publizität der Jahresabschlüsse ab 2008

Montag, 03 November 2008 -
Was in Frankreich schon lange üblich ist, gilt ab dem Jahr 2008 auch in Deutschland. Etwa eine Million Unternehmen sind seit dem 1. Januar 2008 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger zu publizieren – und zwar elektronisch. Das gilt auch für kleine Gesellschaften.
Das Bundesamt für Justiz kontrolliert die Einhaltung dieser Vorschriften und sanktioniert Verweigerer oder Vergessliche mit Ordnungsgeldbussen. Ziel der Offenlegung von Jahresabschlüssen ist es, Geschäftspartner, Gläubiger oder Gesellschafter über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmen zu informieren.
Ist diese Offenlegungspflicht tatsächlich im Interesse der Allgemeinheit und wie reagieren diese Geschäftspartner, aber auch Mitarbeitende und Gewerkschaften?


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