Milderung Doppelbesteuerung
Donnerstag, 08 März 2007 - Ab 01.01.2007 reduziert der Kanton Zug die wirtschaftliche Doppelbesteuerung auf massgeblichen Beteiligungen von Aktionären wie folgt: Bei einer Beteiligung von mind. 5% oder CHF 5 Mio. folgt eine Entlastung bei der Einkommenssteuer (Dividendenertrag) sowie bei der Vermögenssteuer von je 30%.Alle Artikel unter Intern anzeigen.