Das Familienzulagengesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft
Freitag, 07 Dezember 2007 -
Das Familienzulagengesetz mit bundesweiten Mindestansätzen für Kinder- und Ausbildungszulagen tritt definitiv am 1. Januar 2009 in Kraft. Der Bundesrat hat dies beschlossen und die Anspruchsvoraussetzungen näher geregelt.
Das am 24. November 2006 vom Volk angenommene Gesetz verlangt in allen Kantonen für Kinder bis 16 Jahre eine monatliche Zulage von mindestens 200 Franken und für Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahre eine Zulage von mindestens 250 Franken pro Monat. Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Nicht-Erwerbstätige mit bescheidenem Einkommen. Umstritten war in der Vernehmlassung zur nun verabschiedeten Verordnung vorab das Inkrafttreten. Die Linke und die CVP forderten ein Inkrafttreten bereits auf Anfang oder Mitte 2008. Der Bundesrat signalisierte aber schon früh, dass dies mit Rücksicht auf die Kantone unmöglich sei. Die Kantone wurden aber ermuntert, tiefere Zulagen so rasch wie möglich anzupassen.
(Quelle: SDA)
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