Bilanzierung von gepachteten Gegenständen nicht nötig
Montag, 12 Oktober 2009 -
Zum Geschäftsvermögen einer selbständig erwerbenden natürlichen Person kann nur gehören, was sich zivilrechtlich in seinem Eigentum befindet. Eine Scheune, die nur gepachtet ist, geht nicht in das Eigentum des Steuerpflichtigen über und muss nicht bilanziert werden.
(Quelle: BGE
2C_379/2008 vom 4.12.2008)
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