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Rückrechnung bei Kündigung

Montag, 21 Juli 2008 -
Die im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit, Militärdienst oder Schwangerschaft entscheidende Kündigungsfrist wird laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts künftig wieder durch die so genannte Rückrechnung ermittelt. Dabei wir die Kündigungsfrist ab dem vorgesehenem Endtermin berechnet.
Die Frage der Berechnung stellt sich, wenn zwischen der Zustellung der Kündigung und dem darin angekündigten Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mehr als nur die Kündigungsfrist liegt.
Beispiel : Kündigt der Arbeitgeber bei dreimonatiger Kündigungsfrist bereits fünf Monate im Voraus, stellt sich die Frage, ob der Schutz während der ersten drei oder während der letzten drei Monate spielt.
(Quelle: BGE 47/2008 vom 29. 4. 08 /NZZ)


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