Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung per 1. Januar 2008
Mittwoch, 07 November 2007 -
Auf den 1.1.08 werden jene obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule, die seit 2004 ausgerichtet werden, erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Für diese Renten beträgt der Teuerungsausgleich 3,0 %. Der Anpassungssatz ist auf dem Index der Konsumentenpreise September 2007 (101,1) und September 2004 (98,2) abgestellt. Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die vor 2004 entstanden sind, werden mit der nächsten AHV-Renten-Erhöhung angepasst.
Der Teuerungsausgleich für die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die darauffolgenden Anpassungen des BVG sind mit dem Anpassungs-Rhythmus der AHV gekoppelt (in der Regel alle zwei Jahre). Wenn die Renten über das vom Gesetz vorgeschriebene Minimum hinausgehen, ist der Teuerungsausgleich nicht obligatorisch, falls die Gesamtrenten höher sind, als die der Preisentwicklung angepassten Risiko-Renten. Diese Renten sowie die BVG- Altersrenten werden auf Grund eines Entscheides des paritätischen Organs der Vorsorgeeinrichtung der Preisentwicklung angepasst. Der Entscheid ist in der Jahresrechnung oder im Jahresbericht zu erläutern.
Alle Artikel unter News anzeigen.