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Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen

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Vertrieb des neuen Lohnausweises

Freitag, 19 Oktober 2007 -
Die verbindliche Einführung des neuen Lohnausweises erfolgt in den meisten Kantonen für die im Jahr 2007 erzielten Löhne. Mit der zunehmenden Verbreitung der Informatik bestehen bereits heute verschiedene Applikationen, damit der Lohnausweis auf weisses Papier gedruckt werden kann. In einzelnen Kantonen gibt es jetzt die Möglichkeit, die Lohndaten elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln.
Sollte eine Firma nicht über die entsprechende Lohnbuchhaltungsapplikation verfügen, kann das Programm „eLohnausweis SSK“ auf der Homepage der Schweizerischen Steuerkonferenz ( www.steuerkonferenz.ch/d/lohnausweis.htm ) oder der Eidgenössischen Steuerverwaltung ( www.estv.admin.ch/d/dbst/dienstleistungen/lohnausweis.htm ) herunter geladen werden. Dieses Programm ermöglicht das Ausfüllen des Lohnausweises per Computer. Der neue Lohnausweis wird den Unternehmen nicht automatisch zugestellt.
Wenn Sie den Lohnausweis oder die dazu gehörende Wegleitung noch auf Papier brauchen, kann die gewünschte Anzahl unter www.bundespublikationen.admin.ch (Suchbegriff „Lohnausweis“ eingeben) bestellt werden.


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