Geheime Videoüberwachung am Arbeitsplatz teilweise erlaubt
Montag, 04 Januar 2010 -Das Bundesgericht hat mit seinem neuesten Entscheid Systeme erlaubt, die geheime Videoüberwachungen am Arbeitsplatz erlauben. Dabei geht es um Überwachungen, die das Verhalten des Personals gezielt, aber nur kurzfristig erfassen. Die Richter haben damit das generelle Verbot des Bundesrates relativiert.
Als Begründung meinten die Bundesrichter, dass nicht jede Überwachung die Gesundheit des Personals gefährde, was als Basis für das bundesrätliche Verbot galt. Eine gezielte Überwachung sei deshalb erlaubt, wenn diese nur sporadisch und kurzzeitig das Personal erfassen würde. Das sei bei der Videoüberwachung im Kassenraum zum Beispiel der Fall. Vor allem Videoüberwachungen, die nicht nur die Kontrolle des Personals sondern auch die Verhinderung von Straftaten bezwecken, sind erlaubt und verstossen nicht gegen das Arbeitrecht. (Quelle: BGE 6B_536 vom 12.11.2009)
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