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Kündigungen zur Ertragsoptimierung nicht erlaubt

Mittwoch, 23 Dezember 2009 -

Eine Kündigung, die ausgesprochen wird, um ein Mietobjekt teurer zu vermieten, ist missbräuchlich. Dies vor allem, wenn die Erhöhung des bisherigen Mietzinses die nach absoluter Methode bestimmte Missbrauchsgrenze überschreitet. Ein Vermieter muss nachweisen können, dass er den Mietzins zulässig erhöhen kann, so zum Beispiel muss er den ortsüblichen Mietzins darlegen können.



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