Immobilien-Leasing
Mittwoch, 25 April 2007 -Da ein Immobilien-Leasing-Vertrag nicht auf eine Übertragung des Eigentums ausgerichtet ist, kann er ohne Beachtung von Formvorschriften abgeschlossen werden.
Einzig eine mögliche Klausel, die nach Ablauf der Vertragsdauer eine Übernahme des Leasing-Objekts zu einem im Voraus bestimmten Restwert vorsieht, muss öffentlich beurkundet werden, denn sie führt zur Eigentumsübertragung. (Quelle: NZZ)
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