Besteuerung von Liquidationsgewinnen bei der Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit
Montag, 23 November 2009 -Im Moment ist eine Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei der definitiven Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit bei den Räten hängig. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird die neue Verordnung angenommen und bestimmt dann, dass der Liquidationsgewinn (stille Reserven) bei den selbständig erwerbenden Personen separat besteuert wird, wenn die Tätigkeit nach dem 55. Altersjahr definitiv aufgegeben wird. (Quelle: Eidg. Steuerverwaltung)
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