Neustart Bürgschaftswesen
Mittwoch, 25 Juli 2007 -
Der Bundesrat hat am 27. Juni 2007 das Bundesgesetz und die Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen verabschiedet. Das ganze Paket wird auf den 15. Juli 2007 vollständig in Kraft gesetzt. Damit wird der Bundesbeschluss vom Jahr 1949 durch ein neues, griffiges Gesetz abgelöst, welches das Bürgschaftswesen strafft, professionalisiert und für die KMU attraktiver macht. Ziel des neuen Bürgschaftssystem
s
ist es, das Bürgschaftsvolumen von gegenwärtig 94.3 Millionen Franken (Stand Ende 2006) innerhalb der nächsten vier Jahre zu verdreifachen.
Mit dem neuen Gesetz soll die Zahl der regionalen Bürgschaftsorganisationen reduziert werden. Anderseits engagiert sich der Bund finanziell stärker: Er beteiligt sich neu mit 65% (bisher 50 / 60%) an den Verlusten der Bürgschaftsorganisationen. Die maximale Limite für Bürgschaften wird neu auf 500'000 Franken (bisher 150'000 Franken) angehoben, und die Verwaltungskostenbeiträge werden auf maximal 3 Millionen Franken (bisher 200'000 Franken) pro Jahr erhöht.
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