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Kein Abzug der Erbschaftssteuer bei der Grundstückgewinnsteuer

Montag, 12 Oktober 2009 -


Angefallene Erbschaftssteuern sind keine Kosten, die bei der Berechnung der Grundstück­ge­winnsteuer in Abzug gebracht werden können. Die Erbschafts­steuern stehen in keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Erwerb des Grund­stücks und dürfen deshalb nicht abgezogen werden. (Quelle: Kantons­ge­richt BL von 12.3.2008)



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