Kein Abzug der Erbschaftssteuer bei der Grundstückgewinnsteuer
Montag, 12 Oktober 2009 -
Angefallene Erbschaftssteuern sind keine Kosten, die bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht werden können. Die Erbschaftssteuern stehen in keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Erwerb des Grundstücks und dürfen deshalb nicht abgezogen werden.
(Quelle: Kantonsgericht BL von 12.3.2008)
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