Aufrechnungen der Mehrwertsteuer
Mittwoch, 06 Februar 2008 -
Umsatzabstimmung
Jährliche Abstimmung ist ein Muss. Offenbart oft die Schwächen bei der Handhabung der MWST.
Vorsteuerabstimmung
Abstimmen der in der Fibu verbuchten Vorsteuer bei Rechnungen, Kassa- und Spesenbelegen usw. mit den MWST-Abrechnungen.
Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland
Diese werden vielfach nicht unter Ziff. 90 der MWST-Abrechnungen deklariert. Gleichzeitiger Vorsteuerabzug unter Ziff. 110, sofern die Verwendung der bezogenen Leistung für die Erzeilung steuerbarer Umsätze diente.
Nachweis Auslandumsatz
Bei Dienstleistungen von Schweizer Unternehmen an ausländische Leistungsempfänger befindet sich der Ort der Dienstleistung im Ausland. Zu deren Nachweis sind aber genaue Nachweise wie Fakturakopien, Zahlungsbelege, Verträge, detaillierte Rechnungstexte über den Inhalt der Leistungen erforderlich.
Einfuhrsteuerbelege
Sind entsprechende Originalbelege vorhanden? Ist das steuerpflichtige Unternehmen an den richtigen Stellen als Importeur oder als Verantwortlicher für den Zahlungsverkehr mit korrekter Firma und Adresse erwähnt?
Exportnachweise
Ist das steuerpflichtige Unternehmen als Exporteur mit korrekter Adresse erwähnt? Sind Rechnungsbetrag und Wert der exportierten Ware in den Zolldokumenten identisch? Ist der Zollbeleg im Original und über die Rechnung auffindbar?
Vorsteuerminderung
Wird die Schwelle von nicht steuerpflichtigen oder steuerbefreiten Umsätzen im Verhältnis zum Gesamtumsatz um über 5% übertroffen, müssen Vorsteuerklärzungen vorgenommen werden.
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