Strassenverkehr
Freitag, 24 August 2007 -
Am 1. Juli 2007 bzw. am 1. Januar 2008 treten verschiedene Änderungen des Strassenverkehrsrechts in Kraft:
Motorfahrzeugführer, die ihren Führerausweis abgeben müssen, können künftig nicht mehr auf gedrosselte Fahrzeuge umsteigen. Mit dem Entzug des Führerausweises wird ab dem 1. Januar 2008 zwingend auch die Fahrberechtigung für die Spezialkategorie F (45er-Fahrzeuge) entzogen. Zudem wird das Mindestalter für die meisten Fahrzeuge dieser Spezialkategorie auf 18 Jahre angehoben.
Um die Sicherheit der Fahrzeuginsassen zu erhöhen, werden die Vorschriften zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit Sitzgelegenheiten angepasst: Ab dem 1. Januar 2008 sind Längsbänke bei neu in den Verkehr kommenden Fahrzeugen nicht mehr erlaubt.
Zukünftig gelten für Fahrzeuge, welche die gesetzlichen Masse und Gewichte überschreiten (Ausnahmetransporte), nicht mehr die vom Bund vorgeschriebenen Sperrzeiten. Es wird den Kantonen ermöglicht, situationsgerechte Sperrzeiten zu erlassen.
(Quelle: UVEK)
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