Verschärfung der Meldepflicht
Mittwoch, 20 Juni 2007 -
Wer heimlich ein Unternehmen aufkaufen will, hat es künftig auch in der Schweiz schwerer: Investoren müssen den Behörden ab November bereits Beteiligungen von drei Prozent offen legen. Das hat der Ständerat nach dem Vorbild der in Deutschland und Grossbritannien üblichen Schwellenwerte beschlossen. Bis jetzt lag die Meldepflicht bei fünf Prozent.
Das revidierte Börsengesetz sieht zudem vor, Aktien und Optionen zu addieren und ähnliche Finanzinstrumente ebenfalls der Meldepflicht zu unterstellen. Die umstrittenen Cash-Settlement-Optionen, bei denen der Gegenwert nicht in Aktien, sondern bar ausbezahlt wird, sind nach Auskunft der Bankenkommission bereits vom kommenden Monat an meldepflichtig.
Tages Anzeiger
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