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Dividendenwiderruf mit Höhen Kosten

Montag, 15 Februar 2010 -

Das Bundesgericht urteilte vor einiger Zeit über den Widderruf einer Dividende. Dabei entschied es, dass der Widerruf der Dividende nach deren Fälligkeit aber vor Fälligkeit der Verrechnungssteuer nichts an der Bezahlung der Verrechnungs­steuer ändert. Zusätzlich muss mit einem emissionsabgabepflichtigen Zuschuss des Aktionärs gerechnet werden. (Quelle: BGE 2C_115/2007 vom 11.2.2008)



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