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Strafbarkeit des Arbeitgebers bei fehlendem Helm

Freitag, 09 Februar 2007 - Setzt der Arbeitgeber die Plficht zum Helmtragen auf der Baustelle nicht durch und kommt ein ohne Helm arbeitender Arbeitnehmer durch den Einsatz eines Werkzeugs zu Schaden, so macht sich der Arbeitgeber wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar und wird haftbar. Den Arbeitnehmer trifft allerdings ein die Haftung reduzierendes Mitverschulden.

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