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Fernbleibende Mitarbeiter wegen der Schweinegrippe

Montag, 14 Dezember 2009 -

Der Mitarbeitende kommt aus Angst vor einer Ansteckung an der Schweine­grip­pe nicht zur Arbeit – wie kann der Arbeitgeber reagieren?

Falls keine offizielle behördliche Anweisung vorliegt, handelt es sich in diesem Falle um eine unbegründete Arbeitsverweigerung . Dem Mitarbeitenden kann der Anspruch auf Lohnfortzahlung verweigert werden. Bleibt der Mitarbeitende trotz Mahnung weiter der Arbeit fern, kann ihm sogar fristlos gekündigt werden. Das SECO hat auf diese und weitere Fragen zu der Pandemie die wichtigsten Fragen zusammengestellt. Die Liste kann unter www.seco.ch aufgerufen werden.

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