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Reduktion des BVG-Beitrags für Arbeitslose

Freitag, 30 November 2007 -
Der Bundesrat hat mit einer Anpassung der Verordnung über die obligatorische berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen, den BVG-Beitrag für Arbeitslose von 1,1% auf 0,8% des koordinierten Taglohnes gesenkt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Arbeitslose Personen sind im Rahmen der beruflichen Vorsorge gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Dank der guten finanziellen Verfassung dieser Versicherung ist es möglich, den Beitragssatz ab dem 1. Januar 2008 von 1,1% auf 0,8% des versicherten Taglohnes zu senken. Dieser Beitrag wird weiterhin je zur Hälfte von der arbeitslosen Person und vom Arbeitslosenversicherungsfonds getragen.
Dank dieser Beitragssenkung können insgesamt rund 6 Millionen Franken eingespart werden. Beide Beitragszahler – arbeitslose Personen und der Fonds der Arbeitslosenversicherung – werden somit um je rund 3 Millionen Franken entlastet.

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