Arbeitslosenentschädigung
Freitag, 18 Mai 2007 - Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, muss man ganz oder teilweise arbeitslos sein. Man ist auch versichert, wenn man eine Teilzeitstelle hat und eine Vollzeit- oder weitere Teilzeitstelle sucht. Man gilt aber offiziell erst als arbeitslos, wenn man sich persönlich bei der zuständigen Stelle (je nach Kanton bei der Wohngemeinde oder beim RAV) gemeldet hat.Alle Artikel unter News anzeigen.