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Arbeitslosenentschädigung

Freitag, 18 Mai 2007 - Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, muss man ganz oder teilweise arbeitslos sein. Man ist auch versichert, wenn man eine Teilzeitstelle hat und eine Vollzeit- oder weitere Teilzeitstelle sucht. Man gilt aber offiziell erst als arbeitslos, wenn man sich persönlich bei der zuständigen Stelle (je nach Kanton bei der Wohngemeinde oder beim RAV) gemeldet hat.

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