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Steueroptimierung neuer Lohnausweis

Mittwoch, 27 Juni 2007 -
Die Steuerbelastung lässt sich durch steuerplanerische Massnahmen beeinflussen, wie durch die Wohnsitzwahl, das Vorsorgesparen oder den Kauf oder Unterhalt von Wohneigentum. Und: Selbst bei der korrekten Deklaration auf dem (neuen) Lohnausweis lassen sich spürbare Erleichterungen erwirken.
Auf dem alten Lohnausweis deklarierten viele Unternehmen nur den Barlohn und augenfällige Lohn-Nebenleistungen. Viele Lohnausweis-Ersteller glaubten, dass dies die korrekte Praxis sei; die dannzumal gültige Wegleitung war weitgehend unbekannt – deren Buchstaben getreue Umsetzung war im Alltag nahezu unmöglich. So hätte früher z.B. der Gratiskaffee am Arbeitsplatz deklariert werden müssen. Die Wegleitung für den neuen Lohnausweis bringt in jedem Fall mehr Rechtssicherheit. Neu werden bewertbare und nicht bewertbare Lohnnebenleistungen unterschieden. Wo liegt denn nun aber das Steueroptimierungs-Potenzial?
Der Geschäftswagen
Der privat nutzbare Geschäftswagen ist die bedeutendste Gehalts-Nebenleistung der Schweiz. Die Privatnutzung des Geschäftswagens kann mittels einer monatlichen Pauschale von 0,8 Prozent des Fahrzeugpreises (exkl. MwSt) oder gemäss Bordbuch zum effektiven Wert auf dem Lohnausweis aufgeführt werden. Wenn ein Firmenwagen nur gelegentlich für Privatzwecke genützt wird, kann mittels eines genehmigten Spesenreglements mit der Steuerverwaltung eine km-Vergütung von 40 Rappen vereinbart werden.
Vergünstigungen:
Reka-Checks werden in der Regel mit einem Einschlag abgegeben. Steuerbefreit sind geldwerte Leistungen, die den Betrag von CHF 600 nicht übersteigen und wenn der Preisnachlass max. 20 Prozent beträgt. Also z.B. wenn der Arbeitgeber an die Mitarbeiter Reka-Checks im Wert von CHF 3000 zu einem Preis von CHF 2400 abgibt.
Geldgeschenke sind in jedem Fall steuerpflichtig, hingegen sind Naturalgeschenke von der Steuer befreit, sofern ein Wert von CHF 500 pro Geschenk nicht überschritten wird und die Abgabe mit einem „besonderen Ereignis“ (Geburtstag, Heirat, Prüfungserfolg etc.) verbunden ist.
Der neue Lohnausweis bietet noch weitere Möglichkeiten zur Steueroptimierung, welche beim bisherigen Lohnausweis nicht bestanden haben. Für die mehr als vier Millionen Arbeitnehmenden in der Schweiz ist die Unterscheidung von steuerbaren und nicht steuerbaren Leistungen von grösster Bedeutung, hängt doch die Steuerbelastung massgeblich vom ausgewiesenen Nettolohn ab.
(Quelle: Hanspeter Baumann, dipl. Treuhandexperte, BDO Visura Liestal)


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