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Neue Steuerfreigrenze für Zinsen

Montag, 04 Januar 2010 -

Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz II ändert auch das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer. Das bisher geltende Sparheftprivileg fällt auf den 1. Januar 2010 weg. Bis anhin galt ein Freibetrag von Fr. 50 für «auf den Namen lautende Spar-, Einlage- oder Depositenhefte und Spareinlagen».

Neu sind die Zinsen aller Kundenguthaben von der Verrechnungssteuer ausgenommen, wenn der jährliche Zinsertrag nicht mehr als Fr. 200 beträgt. Die­se Freigrenze gilt damit neu auch für Kontokorrentkonti, sofern die definitiven Soll- und Habenzinsen für das gesamte Kalenderjahr erst am Ende des Kalenderjahres berechnet werden. Erfolgt die Zinsabrechnung eines Kontos halb­jährlich oder quartalsweise, entfällt diese Freigren

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