Mieterverluste sind kein Kündigungsgrund des Vermieters
Montag, 18 August 2008 -
Finanzielle Schwierigkeiten von Geschäftsmietern sind
kein Grund
für eine
vorzeitige Kündigung
des Mietobjekts.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine ausserordentliche Kündigung bei der Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Mieters nicht gerechtfertigt ist. Auch wenn der Vermieter die Zukunft des Vertrages gefährdet sieht und eine defizitäre Geschäftstätigkeit vorliegt, ist das kein Grund für eine ausserordentliche Kündigung. Selbst bei einem Konkurs des Mieters ist die Kündigung nur möglich, wenn die Konkursmasse nicht Sicherheiten für den künftigen Mietzins liefert.
(Quelle: BGE 4C 280/2006)
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