Gemeinsam zum Erfolg
Matterhorn
English Deutsch Home
Kontakt
Züllig & Partner Treuhand AG
Mitglied des STV / ZTV
Bahnhofstrasse 9
CH-6340 Baar
Switzerland

Tel:  +41 (0)41 769 60 70
Fax: +41 (0)41 769 60 75

Persönliche Mitteilung ...
Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen

MwSt. Uebergangsinfo 01 1.5 MB

Haftung Steuerberater

Dienstag, 25 März 2008 -

Wer wegen Steuerhinderziehung gebüsst wird, kann dafür nicht von seinen Steuerfachmann Schadenersatz wegen schlechter Beratung verlangen.

Laut den Lausanner Richtern sind Bussen höchstpersönlicher Natur. Es sei deshalb ausgeschlossen, dafür von einem Dritten Schadenersatz zu fordern. Eine Ausnahme könne nur gemacht werden, wenn ihn kein eigenes Verschulden treffe. Eine solche Ausnahme ist aber nach geltendem schweizerischem Recht ausgeschlossen.

Quelle: Bundesgerichtsentscheid 12.11.2007

Alle Artikel unter News anzeigen.