Retrozessionen
Mittwoch, 20 Juni 2007 -
Retrozessionen gehören dem Kunden, wenn er dem Vermittler einen Auftrag gegeben und ihn für seine Dienste auch bezahlt hat. Dies ist bei Vermögensverwaltern normalerweise der Fall, nicht aber bei blossen Vermittlern.
Deshalb müssen Vermögensverwalter solche Kickbacks an ihre Kunden weitergeben, wenn sie nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart haben und der Kunde genau weiss, worauf er allenfalls verzichtet.
Wenn man einen Vermittler für seine Dienste nicht bezahlt, sondern er von Provisionen für seine Vermittlertätigkeit lebt, gehören die Retrozessionen ihm. Sie sind seine Bezahlung für seine Arbeit.
Ähnlich verhält es sich übrigens auch bei Versicherungsagenten. Anspruch auf Retrozessionen haben die Kunden nur bei beauftragten Vermittlern (Brokern), nicht aber bei Agenten im Auftrag der Versicherung.
SonntagsZeitung
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