Kosten für Lehranalysen und Supervision als Weiterbildungskosten
Montag, 02 März 2009 -
Bei der Beurteilung der Abzugsfähigkeit der Kosten für Zusatzausbildungen ist nicht nur ein Vergleich zwischen der bestehenden Grundausbildung und den neu erworbenen Kenntnissen vorzunehmen. Zu berücksichtigen sind auch der aktuell ausgeübte Beruf und die Auswirkung der Zusatzausbildung auf die gegenwärtige und künftige Berufstätigkeit.
Quelle: Verwaltungsgericht Zürich, März 2008
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