Mietzinserhöhung trotz stabilen Zinssätzen
Donnerstag, 05 Juli 2007 -
Obwohl sich der Zinssatz für variable Hypotheken im Moment nicht bewegt, können die Mietzinse durch die Vermieter erhöht werden. Dem Vermieter steht nämlich gemäss Mietrechtsverordnung ein Teuerungsausgleich auf dem eingesetzten Kapital zu. Auf diesem Kapital darf er
40 Prozent der Teuerung auf den Mietzins überwälzen.
Zusätzlich darf er die Teuerung auf den Betriebskosten an die Mieter weitergeben. Diese muss er aber - zumindest im Streitfall - belegen können.
In der Praxis weisen die wenigsten Vermieter diese Kosten detailliert aus, sondern überwälzen einfach eine Pauschale - in der Regel 1 Prozent pro Jahr. Vorsicht bei dieser Überwälzung ist aber geboten, wenn nämlich diese Pauschale die aufgelaufene Teuerung übersteigt und die Kosten nachgewiesen werden müssen.
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