Gemeinsam zum Erfolg
Matterhorn
English Deutsch Home
Kontakt
Züllig & Partner Treuhand AG
Mitglied des STV / ZTV
Bahnhofstrasse 9
CH-6340 Baar
Switzerland

Tel:  +41 (0)41 769 60 70
Fax: +41 (0)41 769 60 75

Persönliche Mitteilung ...
Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen

MwSt. Uebergangsinfo 01 1.5 MB

Mietzinserhöhung trotz stabilen Zinssätzen

Donnerstag, 05 Juli 2007 -
Obwohl sich der Zinssatz für variable Hypotheken im Moment nicht bewegt, können die Mietzinse durch die Vermieter erhöht werden. Dem Vermieter steht nämlich gemäss Mietrechtsverordnung ein Teuerungsausgleich auf dem eingesetzten Kapital zu. Auf diesem Kapital darf er 40 Prozent der Teuerung auf den Mietzins überwälzen. Zusätzlich darf er die Teuerung auf den Betriebskosten an die Mieter weitergeben. Diese muss er aber - zumindest im Streitfall - belegen können.
In der Praxis weisen die wenigsten Vermieter diese Kosten detailliert aus, sondern überwälzen einfach eine Pauschale - in der Regel 1 Prozent pro Jahr. Vorsicht bei dieser Überwälzung ist aber geboten, wenn nämlich diese Pauschale die aufgelaufene Teuerung übersteigt und die Kosten nachgewiesen werden müssen.


Alle Artikel unter News anzeigen.