Steuerhinterziehung
Mittwoch, 30 Mai 2007 -Bestimmungen im Bereich der Steuern, die gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen, werden per Ende 2007 aufgehoben. Dies hat der Bundesrat am 16. Mai beschlossen, indem er das Bundesgesetz über die Änderungen des Nachsteuer-Verfahrens und des Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der direkten Steuern auf den 1. Januar 2008 in Kraft setzte.
Das neue Gesetz gewährleistet ein faires Strafverfahren bei Steuerhinterziehung. Das Recht auf Aussage- und Mitwirkungs-Verweigerung wurde sowohl im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden verankert. Die Verwendung von Beweismitteln aus dem Nachsteuerverfahren wurden ebenfalls neu geregelt. Die bisher geltende Schuldvermutung unter Ehegatten wurden gestrichen. Neu wird die Ehefrau nicht mehr für Hinterziehungsdelikte des Ehemanns gebüsst und umgekehrt.
(Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement)
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