Totalrevision Handelsregisterverordnung
Mittwoch, 02 Mai 2007 - Der umfassende Anpassungsbedarf bezüglich der Neuregelung des GmbH-Rechts sowie der Neuordnung der Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht erfordert eine Totalrevision der aus dem Jahr 1937 stammenden Handelsregisterverordnung. Das neue Recht wird voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten.Die Vernehmlassungsvorlage enthält namentlich Vorschriften, welche die Neuregelung der Revisionspflicht umsetzen. Im Handelsregister werden nur Revisionsstellen eingetragen, die eine ordentliche oder eingeschränkte Revision durchführen und über eine Zulassung der neuen Revisionsaufsichtsbehörde verfügen.
Gemäss den neuen Bestimmungen wird ferner künftig die kostenlose Einsichtnahme in die Handelsregisterdaten über Internet in der ganzen Schweiz möglich sein. Heute wird die kostenlose Online-Konsultation bereits von einem Drittel der Kantone angeboten. Vorgesehen ist zudem die Umstellung auf eine rein elektronische Führung des Handelsregisters. Die Kunden des Handelsregisters sollen in Zukunft Anmeldungen und Belege elektronisch einreichen können.
Alle Artikel unter News anzeigen.