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Kartellgesetz

Mittwoch, 23 Mai 2007 -
Das Schweiz. Kartellgesetz soll sicherstellen, dass der Wettbewerb wirksam ist. Es kämpft gegen Abrede, Marktbeherrschung und Fusionskontrolle. Denn ohne Wettbewerb kann unsere Marktwirtschaft nicht funktionieren. Vor drei Jahren wurde das revidierte Kartellgesetz (KG) in Kraft gesetzt. Seither drohen empfindliche Bussen. Die Wettbewerbskommission (WEKO) kann Unternehmen und öffentliche Körperschaften wegen Missbrauch mit einer Busse von bis zu 10% des Geschäftsumsatzes der letzten drei Jahre belegen. Sie kann bei Verdacht Hausdurchsuchungen durchführen und Zeugen befragen, wobei jedermann auskunftspflichtig ist.
Das Kartellgesetz beinhaltet auch Risiken für die KMU. Gerade in kleinräumigen Gebieten werden von KMU nach wie vor häufig Abreden über Preise, Gebiets- oder Kundenzuordnungen sowie Mengenabsprachen gemacht. Oft sind Vereinbarungen nicht mit einem Vertrag, sondern nur mündlich getroffen worden. Solche Übereinkommen sind ebenfalls Sanktionen unterworfen.


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