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Erhöhung des UVG-Maximallohnes

Mittwoch, 07 November 2007 -
Der Bundesrat hat beschlossen, den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung auf den 1. Januar 2008 von 106'800 auf 126'000 Franken zu erhöhen. Dieser Entscheid hat folgende Konsequenzen für Unternehmen, deren Mitarbeitende mehr als 106'800 Franken pro Jahr verdienen:
- Erhöhung der UVG-Prämien
- Erhöhung der UVG-Leistungen (Taggelder, Hinterlassenen- und Invalidenrenten) für Unfälle ab dem 1. Januar 2008
Dem entsprechend wird auch der für die Berechnung des Beitrages an die Arbeitslosen-Versicherung (ALV) pflichtige Jahreslohn per 1. Januar 2008 auf 126'000 Franken angepasst. Bis zu dieser Grenze beträgt der Beitragssatz an die ALV 2% des massgebenden Lohnes (max. CHF 2'520.- pro Jahr). Auf Lohnteilen über 126'000 Franken werden keine ALV-Beiträge erhoben.


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