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Verordnung zum Mietrecht

Dienstag, 04 März 2008 -

Seit dem 01.01.2008 wird die Mietzinsgestaltung auf den durch das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement bekannt gegebenen Referenzzinssatzes abgestellt. Mit diesem Zinssatz kann im Rahmen der heute üblichen Überwälzungssätze die Miete erhöht bzw. gesenkt werden. Die erstmalige Veröffentlichung des Referenzzinssates dürfte nicht vor September 2008 erfolgen, da die Datenerhebung reichlich Zeit beansprucht. Zusätzlicher Revisionspunkt ist die Gleichstellung von Sanierungen der Wohn- und Geschäftsräumen mit wertvermehrenden Investionen und berechtigen neu zu Mietzinserhöhungen. Damit soll ein Anreiz für Vermieter geschaffen werden.

Quelle: Eidg. Volkswirtschaftsdepartement vom 28.11.07

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