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Neue Handelsregister-Verordnung per 1. Januar 2008

Freitag, 23 November 2007 -
Der Bundesrat hat per Anfang 2008 die neue Handelsregister-Verordnung in Kraft gesetzt, welche alle Vorschriften zur Neuregelung der Revisionspflicht enthält. Im Handelsregister werden nur noch Revisionsstellen eingetragen, die eine ordentliche oder eingeschränkte Revision durchführen und über eine Zulassung der neuen Revisionsaufsichtsbehörde verfügen. Verzichtet eine Gesellschaft auf eine eingeschränkte Revision, muss sie - zum Beispiel anhand von Erfolgsrechnungen und Bilanzen - belegen, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Um die Transparenz zu verbessern und den Zugang zu den Handelsregister-Informationen zu vereinfachen, wird künftig die kostenlose Einsichtnahme in die Handelsregisterdaten über Internet in der ganzen Schweiz möglich sein. Vorgesehen ist zudem die Umstellung auf eine rein elektronische Führung des Handelsregisters. Die Kunden des Handelsregisters werden in Zukunft Anmeldungen und Belege elektronisch einreichen können.
(Quelle: Eidg. Justiz- und Polizeidepartement)


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