Elektronische Übermittung von Rechnungen
Dienstag, 27 Mai 2008 - Unternehmen haben die Möglichkeit, Handelsrechnungen nur noch elektronisch zu übermitteln. Damit die Mehrwertsteuer-Behörde diese Rechnungen anerkennt, müssen die Daten digital signiert sein. Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Signaturen sind in der sog. EIDI-Verordnung zu finden. Diese Verordnung klärt u.a. die Anerkennung von papierlosem Datenaustausch.Dabei sind die Unterschiede zwischen einer fortgeschrittenen und einer qualifizierten Signatur zu kennen:
Fortgeschrittene Signatur |
Qualifizierte Signatur |
Inhaberin kann eine
natürliche
oder
|
Inhaberin kann nur eine natürliche Person sein. |
Der eigenhändigen Unterschrift nicht gleichgestellt. |
Der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. |
Allgemeine Haftungsregeln nach
|
Haftung nach den Bestimmungen von Artikel 59a des Obligationenrechts. |
Mit beiden Signaturen kann der Ursprung (Authentizität, Nichtabstreitbarkeit) und die Unverändertheit (Integrität) der Daten nachgewiesen werden. Dabei genügt der Mehrwertsteuerbehörde die
fortgeschrittene Signatur
.
(Quelle: Hauptabteilung Mehrwertsteuer)
Alle Artikel unter News anzeigen.