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Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen

MwSt. Uebergangsinfo 01 1.5 MB

Elektronische Übermittung von Rechnungen

Dienstag, 27 Mai 2008 - Unternehmen haben die Möglichkeit, Handelsrechnungen nur noch elektronisch zu übermitteln. Damit die Mehrwertsteuer-Behörde diese Rechnungen anerkennt, müssen die Daten digital signiert sein. Die Voraussetzungen für die Anerken­nung der Signaturen sind in der sog. EIDI-Verordnung zu finden. Diese Ver­ordnung klärt u.a. die Anerkennung von papierlosem Datenaustausch.

Dabei sind die Unterschiede zwischen einer fortgeschrittenen und einer quali­fi­zierten Signatur zu kennen:

Fortgeschrittene Signatur

Qualifizierte Signatur

Inhaberin kann eine natürliche oder
juristische Person sein.

Inhaberin kann nur eine natürliche Person sein.

Der eigenhändigen Unterschrift nicht gleichgestellt.

Der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.

Allgemeine Haftungsregeln nach
Artikel 41 ff Obligationenrecht.

Haftung nach den Bestimmungen von Artikel 59a des Obligationenrechts.


Mit beiden Signaturen kann der Ursprung (Authentizität, Nichtabstreitbarkeit) und die Unverändertheit (Integrität) der Daten nachgewiesen werden. Dabei genügt der Mehrwertsteuerbehörde die fortgeschrittene Signatur .

(Quelle: Hauptabteilung Mehrwertsteuer)



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