Überstunden und Überzeit
Montag, 01 September 2008 -
Soweit betrieblich notwendig, sind Arbeitnehmende im Rahmen des Zumutbaren zur Leistung von Mehrarbeit verpflichtet.
Überstundenarbeit ist die Arbeitszeit, die über die vertraglich verabredete oder übliche Zeit hinausgeht.
Überzeitarbeit ist die Arbeit, die über die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Wochenstunden hinausgeht.
Überstunden- und Überzeitarbeit sind grundsätzlich entweder mit Freizeit von gleicher Dauer zu kompensieren oder dann mit einem Zuschlag zum Grundlohn von 25% auszubezahlen.
Die Kompensation von Überstunden kann vertraglich ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, diejenige von Überzeit dagegen – ausser für höhere leitende Angestellte – nicht.
Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter regelmässig zur Meldung ihrer Mehrarbeit anhalten, um die Anhäufung von massiven Überstunden- bzw. Überzeitansprüchen zu vermeiden.
(Quelle: UnternehmerZeitung Nr. 5 – 2008)
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