Anspruch EU-Bürger
Freitag, 31 August 2007 -
AHV-Rentenbezüger aus der EU haben das gleiche Recht auf Ergänzungsleistungen wie Schweizer Bürger. Der Ergänzungsleistungsanspruch darf nicht davon abhängig gemacht werden, wie lange sich die Gesuch stellende Person in der Schweiz aufgehalten hat. Eine derzeit noch verlangte zehnjährige Mindestwohndauer im Bundesgesetzbuch über die Ergänzungsleistungen stellt eine direkte Diskriminierung dar, die dem Personenfreizügigkeitsabkommen widerspricht
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(Quelle: BGE/Travail Suisse)
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