Straferleichterung bei Selbstanzeige
Mittwoch, 23 Mai 2007 - Zusätzlich Rückendeckung für die Durchsetzung des Gesetzes bietet die sog. „Bonusregelung“. Firmen, welche selbst gegen das KG verstossen haben und dies der Behörde freiwillig melden, dürfen mit verminderten Sanktionen rechnen. Unter gewissen Umständen werden sie sogar gänzlich davon befreit. Das KG dient auch den KMU, da sich diese auf dessen Schutzbestimmungen berufen können. Es ist für den Betriebsinhaber und die Geschäftsleitung wichtig, die Rechte zu kennen. Um marktwirtschaftliche Benachteiligungen und deren finanzielle Konsequenzen abzuwenden oder vorzubeugen, kann sich ein Unternehmen beim Verdacht eines Verstosses gegen das Kartellgesetz durch einen Mitbewerber an die WEKO wenden.Alle Artikel unter News anzeigen.