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Das neue Mehrwertsteuergesetz-Übergangsinformationen

MwSt. Uebergangsinfo 01 1.5 MB

Kinderzulagen ab 1. Januar 2009

Montag, 06 Oktober 2008 -

Am 1. Januar 2009 tritt das neue Familienzulagengesetz in Kraft. Wie bisher wen­det jeder Kanton seine eigenen Regelungen an, die Höhe der monatlichen Kin­der­zulage ist neu im Sinne einer Mindestvorschrift in der ganzen Schweiz bestimmt:

Fr. 200.- pro Monat/Kind (bis Alter 16)

Fr. 250.- pro Monat/Kind (bis Alter 25)

Neu erhalten auch Teilzeitarbeitende die vollen Zulagen und nicht wie bisher nur anteilsmässige Beträge.

Gewisse Kantone (und auch Arbeitgeber) werden weiterhin freiwillig höhere Zu­lagen vorsehen. Achten Sie also immer auf die in Ihrem Kanton geltenden Regelungen.

Achtung : Ein Ausscheren aus der FAK-Pflicht (Familienausgleichskasse) ist ab 1.1.2009 nicht mehr möglich.



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