Kinderzulagen ab 1. Januar 2009
Montag, 06 Oktober 2008 -Am 1. Januar 2009 tritt das neue Familienzulagengesetz in Kraft. Wie bisher wendet jeder Kanton seine eigenen Regelungen an, die Höhe der monatlichen Kinderzulage ist neu im Sinne einer Mindestvorschrift in der ganzen Schweiz bestimmt:
Fr. 200.- pro Monat/Kind (bis Alter 16)
Fr. 250.- pro Monat/Kind (bis Alter 25)
Neu erhalten auch Teilzeitarbeitende die vollen Zulagen und nicht wie bisher nur anteilsmässige Beträge.
Gewisse Kantone (und auch Arbeitgeber) werden weiterhin freiwillig höhere Zulagen vorsehen. Achten Sie also immer auf die in Ihrem Kanton geltenden Regelungen.
Achtung : Ein Ausscheren aus der FAK-Pflicht (Familienausgleichskasse) ist ab 1.1.2009 nicht mehr möglich.
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