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Steuerhinterziehung

Freitag, 17 August 2007 -
Seien wir ehrlich: Wer hat nicht schon daran gedacht, bei den Berufskosten etwas mehr Kilometer anzugeben, als in Wirklichkeit für den Arbeitsweg zurückgelegt werden. Wer ist noch nie dem Hang erlegen, die Kosten für Spenden nach oben zu schrauben oder gar ein kleines Nebeneinkommen zu verheimlichen. Das sind klassische Beispiele von Steuerhinterziehung. Das ist illegal und nicht etwa ein Kavaliersdelikt, obschon man das aufgrund der laschen Strafbestimmungen meinen könnte. Steuerhinterziehung bedeutet, dass jemand falsche, unvollständige oder gar keine Angaben über Einkommen und Vermögen macht.
Der Steuerbetrug geht weiter. Steuerbetrug begeht, wer für die Steuerhinterziehung falsche oder gefälschte Urkunden oder Belege einreicht. Der Steuerbetrug ist – im Unterschied zur Steuerhinterziehung – ein strafrechtlicher Tatbestand. Er wird von der Justiz geahndet, derweil die Steuerhinterziehung von der Steuerbehörde verfolgt wird. Unterschiedlich ist auch die Strafe: Die Busse für Steuerhinterziehung ist häufig so hoch wie die hinterzogene Steuer, im Maximum beträgt sie das Dreifache davon. Beim Steuerbetrug ist die Höchststrafe eine Busse von 30'000 Franken oder gar Gefängnis.
Ganz anders die Steuerumgehung: Gemeint ist hier das Ausnützen gesetzlicher Möglichkeiten, die grundsätzlich nicht für diese Situation geschaffen worden sind. Steuerumgehung ist nicht strafbar. Doch die Behörde kann die Steuererklärung korrigieren und den Betrag einfordern, den sie für angemessen erachtet.
(Quelle: Blick, August 2007)


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