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Vorsicht bei Kündigungen in Konfliktsituationen

Montag, 08 Februar 2010 -

Die Arbeitsgerichte haben in letzter Zeit verschiedene Urteile gefällt, die Ar­beit­geber­kündigungen bei Spannungen am Arbeitsplatz für missbräuchlich erklärt haben.

Das Bundesgericht zum Beispiel argumentiert, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht alle ihm zumutbaren Vorkehrungen treffen muss, um Konflikte zu entschärfen. Unterlässt er dies und kündigt er dem streitbaren Mit­arbeitenden, dann ist die Kündigung missbräuchlich.

Somit sind vorsichtige Arbeitgeber angehalten, Schlichtungen und Abklärungen zu unterneh­men. Auch sollte der Streitfall gut dokumentiert sein, zum Beispiel mit Sitzungsprotokollen, schriftlichen Verwarnungen und Aktennotizen. Ver­war­nun­gen müssen klar als solche bezeichnet werden und es muss daraus hervorgehen, welches Verhalten nicht mehr toleriert wird.

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