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Bundesrat setzt Unternehmessteuerreform II auf Anfang 2009 in Kraft

Montag, 07 Juli 2008 -
Die Unternehmenssteuerreform II tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft, wie der Bundesrat beschlossen hat. Die Kantone haben danach zwei Jahre Zeit, im kantonalen Recht die im Steuerharmonisierungsgesetz vorgesehenen Anpassungen vorzunehmen. Auch auf Bundesebene treten einige Bestimmungen erst später in Kraft, so jene zum Kapitaleinlageprinzip, zu den Liquidationsgewinnen, zum Beteiligungsabzug am 1. Januar 2011. Ab Anfang 2010 gilt bei der Verrechnungssteuer ein Zinsfreibetrag von 200 Franken auf allen Kundenguthaben. Bereits ab 1. Juli 2008 können keine steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven mehr gebildet werden.
Das Schweizer Stimmvolk hatte das Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II) am 24. Februar 2008 mit einer Stimmenmehrheit von 50.5 Prozent angenommen. Über das Inkrafttreten musste aber noch der Bundesrat bestimmen.
Übersicht über das Inkrafttreten
1. Juli 2008
1. Januar 2009
1. Januar 2010
1. Januar 2011
(Quelle: www.efd.admin.ch)


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