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Steuerstreit mit der EU

Mittwoch, 06 Juni 2007 -
Kurz nach der Abstimmung über die Kohäsionsmilliarde hat die EU den Schweizern wieder einmal gezeigt, wo der Bartli den Most holt. Die Steuergesetze gewisser Schweizer Kantone seien rechtswidrig, hiess es aus Brüssel. Die EU übt sich im Kampf um den „schädlichen Steuerwettbewerb“. Seit wann ist Wettbewerb schädlich? Die Brüsseler Beamten scheinen wenig zu kümmern, dass die Souveränität der Schweiz damit frontal angegriffen wird. Die Bürokratie braucht Geld – und dafür ist ihr kein Weg zu schade.
Die Begründung ist hinlänglich bekannt, nämlich, die kantonalen Steuergesetze verstiessen gegen das Freihandelsabkommen von 1972. In diesem Abkommen geht es aber nicht um steuerliche Fragen. Die EU konstruiert aus den kantonalen Steuerregeln für Holding- und Verwaltungsgesellschaften Staatsbeihilfen. Sind denn tiefe Steuern nun plötzlich staatliche Subventionen?


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