BVG Unterstellung für atypische Mitarbeitende
Dienstag, 05 Mai 2009 -
Ab 1. Januar 2009 sind Mitarbeitende, die mehrere Arbeitseinsätze für den gleichen Arbeitgeber leisten, dem BVG unterstellt, wenn die
Gesamtdauer der Einsätze drei Monate
übersteigt.
Heute werden aufeinanderfolgende Arbeitseinsätze für denselben Arbeitgeber nicht zusammen- gerechnet. Für eine Unterstellung muss jeder einzelne Einsatz ohne Unterbrechung länger als 3 Monate dauern. Eine Unterbrechung von wenigen Tagen reicht, um beim Abzählen der 3 Monate wieder bei Null anfangen zu müssen. Bisher kamen nur Arbeitnehmer, die von Temporärfirmen beschäftigt wurden in den Genuss einer Regelung, nach der die verschiedenen Einsätze zusammengezählt werden.
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