Bei Rechtsmittelergreifung muss Postzustellung sichergestellt sein
Montag, 25 Januar 2010 -Ergreift ein Steuerpflichtiger das Rechtsmittel, so muss er dafür besorgt sein, das jemand seine Post-Sendungen entgegen nimmt. Das Bundesgericht wies eine Klage ab, bei der ein Steuerpflichtiger während der zu erwartenden gerichtlichen Sendung im Ausland war und sich dann darauf berief, er habe die Sendung nicht entgegennehmen können.
Das Gericht wies darauf hin, dass von demjenigen, der ein Rechtsmittel ergreift, erwartet wird, dass er für die Zustellung der Gerichtssendungen jemanden beauftragt oder die Vollmacht für die Abholung bei der Post organisiert. (Quelle: BGE 2C_12/2009 vom 27.8.2009)
Alle Artikel unter News anzeigen.